Werbeverbot

Alkoholika,verschreibungspflichtige Arzneimittel, Waffen, Kriegsspielzeug sind typische Erzeugnisse, die vom Werbeverbot betroffen sind.
Hintergrund ist der Schutz der Konsumenten und besonders der Minderjährigen. Der Verbraucherschutz wird in Deutschland geachtet und in den letzten Jahrzehnten ausgeweitet. 

Beispielsweise existiert ein Werbeverbot für Tabak unabhängig des Mediums (Fernehen, Radio, Print, Online).
Zu dem Verbot ist es gekommen, da die Zahl der suchtkranken Menschen und die damit verbunden Kosten (Aufklärung, Behandlung) stiegen.

Die Beweggründe und Ausgestaltung des Verbots sind jeweils verschieden. In den einzelnen Staaten wird Werbebverbot individuell gehandhabt, auch wenn es sich um dasselbe Produkt handelt. Daneben gibt es Werbeeinschränkungen für ausgewählte Produktgruppen, das betrifft beispielsweise Verpackungsgestaltung oder Werbeversprechen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Werbelexikon

Hier findet Ihr Fachbegriffe aus der Werbung einfach erklärt! Von A wie Above the Line über I wie Inhouse bis Z wie Zielgruppe!

zum Werbelexikon